Mediation : ein anderer Blick auf die Beilegung von Konflikten

Interview mit Bernadette Papawassiliou-Schreckenberg, Mediatorin

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Will man bei Konflikten auf Gerichtsverfahren und -entscheide warten, muss man sich auf einen langen und mühsamen Weg einstellen – besonders in Griechenland. Neue Möglichkeiten zur außergerichtlichen Beilegung von Auseinandersetzungen bietet die Mediation durch eigens geschulte Fachleute. Mehr dazu erfuhren wir in einem Gespräch mit der Athener Anwältin und Mediatorin Bernadette Papawassiliou-Schreckenberg.

Bernadette Papawassiliou-Schreckenberg
Rechtsanwältin Bernadette Papawassiliou-Schreckenberg, Foto: Konstantinos Davelas, © B. Papawassiliou-Schreckenberg

Was genau bedeutet Mediation im rechtlichen Kontext?

Im griechischen Recht ist die Mediation definiert im Paragraphen 4 des Gesetzes 3898 aus dem Jahr 2010. Es geht dabei um ein strukturiertes, ergebnisoffenes Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten. Unterstützt von einem Mediator, suchen die Beteiligten miteinander, und zwar eigenverantwortlich, beidseits akzeptable Lösungen für Meinungsverschiedenheiten und Interessenkonflikte. Der Mediator ist lediglich der „Hoffnungsträger“ auf eine Lösung, insofern er mit verschiedenen Techniken dazu beiträgt, diese herauszuarbeiten. Dabei spielen die Bedürfnisse und Interessen der Beteiligten  eine maßgebliche Rolle. Zwar wird Emotionen, etwa auch in der Wirtschaftsmediation, zu wenig Bedeutung beigemessen,  doch sollte auch „weichen“ Faktoren Rechnung getragen werden. Denn der Mediator muss genau darauf achten, welche „Saiten“ er im Mediationsverfahren „zupft“, gerade auch in Griechenland, wo persönlichen Beziehungen und Bindungen großes Gewicht beigemessen wird. Der Mediator muss auf jeden Fall gleiche Distanz zu allen Seiten halten und mit der gleichen Unbefangenheit die Darstellung des strittigen Themas von beiden Seiten anhören.

Wie kann man sich das Verfahren der Mediation im Ablauf vorstellen?

Es gibt viele Mediationsmodelle, wobei in Griechenland hauptsächlich eines davon Anwendung findet, die sogenannte Shuttle-Mediation. Zuerst wird das Verfahren vorbereitet. Diese Phase der gründlichen Vorbereitung ist entscheidend für das Ergebnis der Mediation. Sie bringt für den Mediator die Recherche des Sachverhalts mit sich; das betrifft nicht nur die eigentlichen strittigen Punkte zwischen den Seiten, sondern auch die Frage, ob es womöglich Themenbereiche gibt, die keiner von beiden letztlich ansprechen will. Diese Phase wird mit einer schriftlichen Vereinbarung abgeschlossen, die unter anderem auch das Honorar des Mediators festlegt.

Anschließend findet ein erstes Treffen mit den Beteiligten in Anwesenheit ihrer Anwälte statt. Die jeweiligen Positionen werden vorgebracht, meist natürlich in Maximalversion. Es folgt eine Aufstellung der beidseits entscheidenden Themen, wobei dabei die Hauptfrage „Was ist erforderlich, um zu einer guten Lösung zu gelangen?“ leitend ist; in der Reihenfolge der jeweiligen Relevanz für die einzelnen Beteiligten werden dann dementsprechend diese Themen aufgelistet.

In einer dritten Phase trifft sich der Mediator mit den einzelnen Beteiligten getrennt zu persönlichen Gesprächen, um die jeweiligen Bedürfnisse und Interessen herauszuarbeiten. Der Mediator überbringt dann der jeweils anderen Seite die entsprechenden „Signale“, in der Absicht, ein gegenseitiges Verstehen aufzubauen. Er benutzt verschiedene Methoden und Fragetechniken, etwa aktives oder interessensbasiertes Zuhören. Daraufhin beginnt die Phase der Verhandlungen, bei der, etwa per brainstorming, beidseits mögliche Lösungsoptionen entwickelt werden. Das Verfahren wird mit einem (Erfolgs- oder Misserfolgs-)Protokoll des Mediators abgeschlossen, dem im ersteren Fall die Vereinbarung zwischen den Parteien beigefügt ist.

Kann dieses Protokoll zivilprozessrechtlich vollstreckt werden, wenn ja, wie häufig ist das der Fall?

Ja natürlich, bei dem Mediationsprotokoll handelt es sich laut Art. 9 Abs. 3 des bereits erwähnten Gesetzes um einen vollstreckbaren Titel, insofern es eine Vereinbarung beider Parteien enthält und erstinstanzlich in der Geschäftsstelle des Landgerichts am Ort der Mediation eingereicht wurde. Allerdings erreichen die Mediationsparteien während des Verfahrens häufig ein stabiles Einvernehmen, so dass eine Vollstreckung der Vereinbarungen überflüssig wird. Man nähert sich also in einem Maße an, dass einzuhalten, was vereinbart wurde, fast als moralische Verpflichtung gilt. Doch darf man das Allzumenschliche auch nicht aus den Augen verlieren: Sicher gibt es Fälle, wo dann ein Titel vollstreckbar sein muss. Der Mediation geht es jedenfalls vorrangig um eine freiwillige Übereinkunft zwischen den Parteien.

Teilnehmer und Coach im Mediationsworkshop
Szene aus einem Mediationsworkshop für Unternehmen in Athen, Oktober 2014, © DGIKH Athen

Welchen Leitlinien und Prinzipien ist Mediation verpflichtet?

Anführen möchte ich zwei: Vertraulichkeit (ebenfalls festgeschrieben im erwähnten Gesetz). Das bedeutet einmal Schweigepflicht über die Inhalte des Verfahrens. Zum anderen werden, sollte es später zu einem Schieds- oder Gerichtsverfahren kommen, sämtliche Beteiligte von der Zeugenpflicht ausgenommen. Was dem Mediator bei den persönlichen Treffen anvertraut wurde, dringt nicht nach draußen, es sei denn, der Betreffende hat dafür ausdrücklich grünes Licht gegeben. Nur so kann ein Vertrauensverhältnis zwischen den Beteiligten und dem Mediator entstehen. Bei geschäftlichen Streitigkeiten ist das ein gewaltiger Vorteil gegenüber den üblichen öffentlich geführten Gerichtsverhandlungen.

Ein weiteres Prinzip ist das Moment der Freiwilligkeit, mit der sich die Beteiligten auf die Mediation einlassen. Dies kann man in gewisser Hinsicht durchaus auch als einen Schwachpunkt des Verfahrens ansehen. In Italien etwa ist man zu einer Mediation verpflichtet, zumindest für bestimmte Konfliktsegmente, für die mir persönlich diese Konstellation erfolgversprechender scheint, gerade auch im griechischen Kontext. Das Argument, dass der Mediations-Weg den verfassungsrechtlich garantierten Gang zum Richter versperre, greift meines Erachtens nicht, denn die Beteiligten nehmen hierzulande ja freiwillig an diesem professionell assistierten Verfahren teil und fördern dadurch die Wahrscheinlichkeit einer selbstentwickelten, eigenverantwortlichen und dadurch optimal gestützten Konfliktlösung. Zugleich besteht immer die Möglichkeit, die Mediation zu unterbrechen und die öffentliche Gerichtsbarkeit anzurufen.

Welche Vorteile bringt die Mediation mit sich?

Ganz praktisch: weniger Zeitverlust, geringere Kosten. Eine Mediation dauert nicht sehr lange. Besonders in Griechenland, wo nachgewiesenermaßen der Gerichtsweg europaweit einer der längsten ist, fällt der Zeitfaktor entscheidend ins Gewicht. Abgesehen davon ziehen Zivilprozesse in der Regel hohe Ausgaben nach sich, im Gegensatz zur Mediation, deren finanzieller Aufwand sich in Grenzen hält.

Aus meiner Sicht ist jedoch der wichtigste Vorteil tatsächlich die eigenverantwortliche Lösungsfindung, d.h. die Tatsache, dass Streitigkeiten eben nicht durch Dritte geklärt werden. Damit bleibt die Autonomie der Beteiligten erhalten und wird sogar ausgebaut.

Kann Mediation auch grenzüberschreitend und bilateral angewendet werden?

Laut Gesetz ja. Wenn zwei Konfliktparteien, egal ob natürliche oder juristische Personen, aus unterschiedlichen Staaten kommen, ist die Mediation eine wirkliche Chance. Sie wird bisher allerdings nur begrenzt genutzt, obwohl sie geeignet ist, die Ängste vor der jeweils anderen, „fremden“ Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit abzubauen. In England oder Deutschland hat man das erkannt, so dass dort die Methode der Mediation im unternehmerischen Bereich eine weitaus wichtigere Rolle spielt. Vom Mediator wird allerdings erwartet, dass er die jeweiligen kulturellen Kontexte kennt.

Wie wird man Mediator?

Man muss sich ausbilden lassen; in Griechenland etwa an fünf Instituten in Athen, Piräus, Thessaloniki, Larissa und Alexandroupoli. Und man muss sich auf ständiges Selbststudium und Fortbildung einstellen, theoretisch wie praktisch. Ein „gewissenhafter“ Mediator arbeitet ununterbrochen an seinem „Werkzeug“ und setzt es nach Möglichkeit auch in seinem sonstigen beruflichen Alltag ein.

Wie steht es mit der Mediation in Griechenland?

Angesichts der Menge anhängiger Gerichtsverfahren müsste es eigentlich gut um sie stehen, würde sie nur stärker ins Bewusstsein der Bürger und Unternehmen gerückt. Immerhin gibt es derzeit 1.600 ausgebildete Mediatoren, die als „kritische Masse“ für eine alternative Kultur der Streitbeilegung wirken können. Seit letztem Jahr gibt es eigens einen Verband zur Förderung alternativer Konfliktlösungsmethoden, in dem 20 Berufs- und Sozialverbände zusammengefasst sind. Sollte es gar dazu kommen, dass bestimmte Konfliktstoffe wie etwa anhängige Darlehenstilgungen oder auch familiäre Streitigkeiten verpflichtend erst einmal in einer Mediation landeten, so trüge das entscheidend dazu bei, die Arbeit vollkommen überlasteter Gerichte zu entzerren. Ein weiterer Gewinn bestünde im wirklichen Qualitätssprung konsensuell erreichter Konfliktlösungen, nicht zuletzt im Sinne eines gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalts.

Leicht bearbeitete und gekürzte Version eines Interviews, geführt von Rechtsanwalt Sokratis Tsachiridis (Alexandroupolis) für die griechische Plattform www.analuseto.gr

Bearbeitung und Übersetzung: Andrea Schellinger, Fotos: B. Papawassiliou-Schreckenberg, DGIKH Athen

Bernadette Papawassiliou-Schreckenberg stammt aus Brilon/Sauerland und lebt seit 1983 in Athen. Sie hat Jura an den Universitäten Münster und Athen studiert, ist Absolventin der Juristischen Fakultät der Athener Universität und Mitglied der Athener Rechtsanwaltskammer. Seit 2008 ist sie tätig als zertifizierte Mediatorin (CIArb, Justizministerium, CCPIT/CCOIC), Ausbilderin für Mediatoren (CEDR), Koordinatorin für Mediation der Deutsch-Griechischen Industrie- und Handelskammer sowie seit WS 2015/6 Dozentin für Mediation im Post-Graduiertenstudiengang „Unternehmensrecht und Verwaltung“ der Athener Panteion-Universität.

Links: Griechischer Verband zur Förderung alternativer Konfliktlösungsmethoden: www.opemed.gr

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