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Dimitris Orfanidis´ Kommentar zum Motto der documenta 14 „Von Athen lernen“ ist der vierte aus einer Reihe auf diablog.eu in diesen Sommerwochen 2017. In jeweils ganz persönlichen Anmerkungen wird auf Fakten und Faktoren verwiesen, die von dieser Stadt in der Tat zu lernen wären. Für diablog.eu verfasst von Menschen, die schon immer oder seit langem in Athen leben, zeugen sie von Selbstbewusstsein und Stolz angesichts der gegenwärtigen Situation in einer von vielfachen Krisen gezeichneten Stadt, deren Gedächtnis jedoch weiter zurückreicht als das aller anderen europäischen Metropolen und deren Lebendigkeit sich nicht zum ersten Mal gegen Widerstände behauptet.
Von Athen lernen bedeutet unvermeidlich, etwas über Griechenland und das Griechentum lernen und damit über die Menschheit. Mag sein, dass diese Bemerkung „banal“ klingt, „stereotyp“ oder „linkisch“, doch sie ist es nicht: Ist der Parthenon etwa banal, wird er es je sein? Oder die Demokratie? Die Antwort darauf geht jedoch über die bekannten Gründe hinaus. Letztlich ist die westliche Moderne und Postmoderne griechisch, wie auch die Suche des Dichters Giorgos Seferis nach der griechischen Version der Moderne auf Athen hinausläuft. Und so kam es dazu:
Ich stehe vor der Athener Akropolis und frage mich: Hat die Demokratie den Parthenon hervorgebracht? Und was hat zur Demokratie geführt? Es war Solons Gesetzgebung, die einen Ausgleich konträrer gesellschaftlicher Interessen vorsieht. Dieser Ausgleich gelang mittels der Seisachtheia („Lastenabschüttlung“), einer von Solon ab 594 v. Chr. eingeführten Reform: Sie setzte diejenigen Bauern, die kein Land besaßen und statt dessen die Ländereien der landbesitzenden Minderheit bearbeiteten, durch Schuldenerlass von der Strafe leiblicher Haftung und somit von der Versklavung frei. Gleichzeitig wurde der Antrag der Mehrheit abgelehnt, den Privatbesitz von Ländereien abzuschaffen.

Die Seisachtheia, eine antike Regelung, Verarmung zu vermeiden, bildete das Sprungbrett für die Ausweitung von Privatbesitz auf die gesellschaftliche Mehrheit. So formulierte auch Aristoteles in seinem Werk „Politik“ einen Grundsatz überzeitlicher Geltung: „Daraus ergibt sich klar, dass die staatlichen Grundordnungen, die auf das allgemeine Wohl ausgerichtet sind, nach dem Naturrecht jeweils richtige Verfassungen sind, diejenigen aber, die nur auf den Eigennutz der Regierenden ausgerichtet sind, sämtlich als verfehlt und als Entgleisungen der richtigen Verfassungen gelten müssen; sie sind nämlich despotisch, ein Staat ist jedoch eine Gemeinschaft freier Menschen.“ Hier handelt es sich letztlich um das Sozialstaatsprinzip, das 2.600 Jahre später im deutschen Grundgesetz und in der derzeit geltenden griechischen Verfassung sowie in den Verfassungen aller europäischen Länder verankert wurde.
Während ich die Stadt von der Pnyx aus überblicke, gehen meine Gedanken weiter: Der Rechtswissenschaftler Giorgos Vlachos (1912-1996), Mitglied der Athener Akademie, erwähnt, in Athen habe es eine kompakte Verfassung gegeben, d.h. ein ganzes Paket an Rechtsnormen mit verfassungsrechtlicher Geltung, das er im Begriff „Vaterlandsstaat“ zusammenfasste. Der deutsche Staatsrechtler Georg Jellinek beschreibt Verfassung als rechtliche Regeln, mit denen die obersten Staatsorgane definiert werden. Sie legen deren gegenseitiges Verhältnis und ihren Wirkungskreis fest, nebst der grundsätzlichen Stellung des Einzelnen zur Staatsgewalt. Des Weiteren führt er aus: „In diesem Sinne ist der Begriff der Verfassung bereits von den Griechen festgestellt worden.“
Ich schlendere zum neuen Akropolis-Museum hinunter und entsinne mich anderer Stellen in der „Allgemeinen Staatslehre“ des deutschen Rechtslehrers: Im antiken Athen habe es ein ausdifferenziertes Privatrecht gegeben; die Freiheit des Einzelnen habe der des modernen Westens in Nichts nachgestanden. Da kommt mir wieder Aristoteles in den Sinn, und zwar eine weitere Stelle aus der „Politik“: „Es gibt bei allen Verfassungen drei Elemente; … eines dieser drei bildet die Körperschaft, die über öffentliche Angelegenheiten berät; das zweite ist dann der Komplex der öffentlichen Ämter … als drittes … die richterlichen Entscheidungen.“ Fazit: Weder die französische noch die nordamerikanische Revolution haben das erfunden, was heute „Verfassung“ genannt wird, genau so wenig wie Montesquieu die Gewaltenteilung erfunden hat. Dieser Gedanke beschleunigt meine Gangart.
Angesichts der Karyatiden und der Gipsabgüsse des Parthenonfrieses im Museum überlege ich mir, dass zuallererst Briten wie Lord Byron und Frederic Harrison deren Rückgabe gefordert haben. Letzterem gab Sir James Thomas Knowles eine abschlägige und aus griechischer Sicht abschätzige Antwort. Und genau an dieser Stelle griff der Dichter Kavafis ein. Als erster Grieche forderte er in zwei von ihm verfassten Artikeln die Rückgabe als Erwiderung „auf die frechen Behauptungen von Knowles über die griechische Nation.“
Ich gehe durchs Hadrianstor. In der Schrift „Institutiones“ gibt Justinian zu (wie dann auch Titus Livius in der „Historia Romana“ und Gaius Plinius Secundus in den „Epistulae“), dass die Römer das Recht von den Athenern (und den Spartanern) übernommen haben.
Und nun erreiche ich die Straße des Athener Ruhms: Odos Kydathinaion. Vor dem Elternhaus des Dichters Giorgos Seferis steht ein Tourist … An wen erinnert er mich nur? Als wir gemeinsam das Haus betrachten, legt er mir plötzlich sanft die Hand auf die Schulter und flüstert: „Unter allen Völkerschaften haben die Griechen den Traum des Lebens am schönsten geträumt.“*
*aus: J.W.v. Goethe: Maximen und Reflexionen.
Dimitris Orfanidis hat Jura in Komotini, Freiburg i.Br. und Potsdam studiert und arbeitet heute als Richter in Athen. Er hat sich intensiv mit Konstantinos Kavafis befasst. Sein Essay „Das 21. Jahrhundert des K.P. Kavafis“ erscheint im August 2017 im Athener Verlag Rodakio.
Text: Dimitris Orfanidis, Redaktion/Übersetzung: Andrea Schellinger, Fotos: Andrea Mavroidis.
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